
- Artikel-Nr.: 205313
Der Laser zur Low-Level Blutlaser-Therapie
Die Low-Level-Lasertherapie (LLLT), insbesondere deren therapeutische Wirkungen, steht in der wissenschaftlichen Diskussion und wird nicht allgemeinmedizinisch anerkannt. Sie gehört zu den komplementären Therapieverfahren.
Mit Low-Level-Laser-Therapie (LLLT) systemische Pferdeerkrankungen therapieren
Bei der Low-Level-Laser-Bestrahlung wird dem Körper Energie in Form von Licht zugeführt, welche dem Gesamtorganismus dann zur Verfügung steht.
Die Wirkung des Laserlichtes auf die Blutbestandteile ist vielfältig, so erhöht sich z.B. die Sauerstoff-aufnahmekapazität in den roten Blutkörperchen, welches eine bessere Versorgung des gesamten Organismus mit Sauerstoff und damit verbunden eine Leistungssteigerung zur Folge hat.
Die Fließeigenschaften des Blutes werden durch die Wirkung auf die Blutplättchen verbessert und es wird eine starke immunologische Wirkung erzielt.
Diese beruht auf einer Zunahme der ATP Produktion durch die Lichtabsorption des Laserlichtes in den Immunzellen, was zur Folge hat, dass das Immunsystem leistungsfähiger agieren kann. So wird z.B. die Aktivität der Fresszellen erhöht und eine Zunahme der Immunzellen insgesamt beobachtet.
Die LLLT bietet sich also bei systemischen Erkrankungen des Gesamtorganismus als Therapieform an, wie z.B. bei allen chronischen Erkrankungen mit einem reduzierten/gestörten Stoffwechsel, Störungen im Fettstoffwechsel (z.B. Equines metaboles Syndrom, u.a.), Lebererkrankungen verschiedenster Ursachen, Schmerzsyndrome verschiedenster Ursachen und Lokalisation (z.B. Tendinitis/Tendinose, Arthrosen, Spat, etc.), Myalgie Syndrome (Tying-up, Kreuzverschlag, PSSM, etc.), Erkrankungen des Immunsystems (Allergien, Autoimmunerkrankungen), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Kardiomyopathien, etc.), Hauterkrankungen (Dermatosen, bes. Sommerekzem, etc.), Erkrankungen des Nervensystems (Polyneuropathie, u.a.), Augenerkrankungen (periodische Augenentzündung), Energiemangelsyndrome, Begleittherapie bei onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus, u.a.
Sicherheitshinweis
Bei Inbetriebnahme eines Lasers ab Klasse 3 sind die Bestimmungen und Vorschriften der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie des OStrV zu beachten.
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